Anästhesieambulanz

Leitung Anästhesieambulanz
OA Dr. Ulrike Lumetzberger

Tel. 0732/7677-4802
Fax 0732/7677-7063
E-Mail ulrike.lumetzberger@bhs.at

Ansprechpartner:

Rosemarie Pötscher
Tel.: 0732/7677-7660
Fax: 0732/7677-7661
E-Mail: rosemarie.poetscher@bhs.at
Erreichbarkeit: Mo - Do: 7.30 - 16.00 Uhr, Fr 7.30 - 14.00 Uhr

Monika Steiner
Tel.: 0732/7677-7660
Fax: 0732/7677-7661
E-Mail: monika.steiner@bhs.at
Erreichbarkeit: Mo - Do:  7.30 - 16.00 Uhr, Fr: 7.30 - 14.00 Uhr

Mag. Maria Baumgarten
Tel.: 0732/7677-7660
Fax: 0732/7677-7661
E-Mail: maria.baumgarten@bhs.at

Wir ersuchen um Terminvereinbarung.


Anästhesieambulanz

Ziel der präoperativen Begutachtung durch die Anästhesistin oder den Anästhesisten ist einerseits die Beurteilung des Narkoserisikos. Es wird in interdisziplinärer Absprache geklärt, ob mit einer Vorbehandlung (kardial, respiratorisch ...) eine Verbesserung der Ausgangssituation der Patientin oder des Patienten möglich ist. Entsprechend notwendige Voruntersuchungen und Vorbehandlungen werden veranlasst.

Zudem wird in der Ambulanz das Narkoseaufklärungsgespräch zwischen Patientin/Patient und Anästhesistin/Anästhesist in ruhiger Atmosphäre unter Beachtung der Privatsphäre durchgeführt und im Rahmen dessen das individuell günstigste Anästhesieverfahren festgelegt. Die mit dem Verfahren verbundenen Risiken werden erläutert und Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigt.

Es bleibt ausreichend Zeit, um Fragen zu stellen. Von Montag bis Freitag besteht von 07:20 bis 14:00 Uhr die Möglichkeit zur prästationären Begutachtung. Nach Terminvereinbarung werden die Patientinnen und Patienten maximal drei Monate vor dem Operationstermin in der Anästhesieambulanz begutachtet. Notwendige Voruntersuchungen werden gleich ambulant durchgeführt. Dabei wird man über das entsprechende Narkoseverfahren aufgeklärt und erst am Tag der Operation stationär aufgenommen.


Eigenblutambulanz

Die Eigenblutabnahme wurde aufgrund des deutlichen Rückgangs der Eigenblutspenden mit 31.12.2007 eingestellt.

Die Anästhesieambulanz ist seit 01.10.2009 zusätzlich zum Facharzt mit einem Assistenten und einem Stationsarzt besetzt. Aus diesem Grund können anästhesiologisch zu begutachtende stationäre Patienten ohne vorherige telefonische Ankündigung auch schon am Vormittag in die Anästhesieambulanz geschickt werden. Die Zeitfenster am Nachmittag bleiben unverändert.

Selbstverständlich müssen die Patienten über die geplante Operation aufgeklärt und lt. Anästhesie-Checkliste vorbereitet sein.

Mo bis Do 12.00 - 13.00 Kinder, Säuglinge
13.00 - 13.30
Plast. Chirurgie 6B
Akutstation 2K
13.30 - 14.30
Gynäkologie 3E
HNO 5B
14.00 - 15.00 Chirurgie 2A, 3A, 4A
15.00 - 16.00
Orthopädie 2B, 3B
Urologie 5A, 3C
Fr 07.30 - 14.00 Alle Stationen
Täglich
während der Öffnungszeit

Alle Patienten, für die kein Zeitfenster vorgesehen ist (Interne, 2H Schwesternstation, Palliativstation, Radioonkologie ... )




Gültig für ambulante und stationäre Patienten! Prästationäre anästhesiologische Begutachtungen nur mit Terminvereinbarung (z.Zt. orthopäd., plastisch-chirurg. Patienten u. Patienten aus dem Schilddrüsenzentrum).


Letzter Zeitpunkt für die Anforderung einer Anästhesiebegutachtung im SAP:
Mo - Do: bis 15.30 Uhr,  Fr: bis 13.30 Uhr
Irrtümlich angeforderte Patienten müssen storniert werden.

Was wird für eine präoperative Begutachtung benötigt?

  • Anforderung im SAP und Anmeldung im Meierhofer-Programm
  • Anamnese und Statusblatt ausgefüllt
  • AN-Protokoll: Diagnose, geplante Operation, OP-Seite, Datum eintragen
  • Anästhesie Perimed-Bogen (in Muttersprache!)
  • ZVK Perimed-Bogen
  • EKG (Ausnahme: ASA I. Pat. unter 50 Jahren mit "kleineren Eingriffen")
  • Laborbefund
  • Interner Befund (bei Patienten mit vorangegangener internistischer Begutachtung)
  • Optiplan
  • KG (falls der letzte "Fall" noch nicht eingescannt ist)
  • Bei ambulanten Patienten --> KG (falls der letzte "Fall" noch nicht eingescannt ist)
  • Der Patient muss vom Operateur über die Operation aufgeklärt sein
  • Beistellung eines Dolmetschers (bei Bedarf)
  • Bei besachwalterten Patienten muss der Sachwalter bei der Begutachtung anwesend sein.